Die Bundesbehörden
der Schweizerischen Eidgenossenschaft

1. Titel: Marken
1. Kapitel: Allgemeine Bestimmungen
1. Abschnitt: Schutz der Marken
< Art. 3 Relative Ausschlussgründe
> Art. 5 Entstehung des Markenrechts

Art. 4 Eintragung zugunsten Nutzungsberechtigter

Keinen Schutz geniessen ferner Marken, die ohne Zustimmung des Inhabers auf den Namen von Agenten, Vertretern oder anderen zum Gebrauch Ermächtigten eingetragen werden oder die nach Wegfall der Zustimmung im Register eingetragen bleiben.


Stand am 1. Juli 2011
Für Anregungen und Mitteilungen: Kompetenzzentrum Amtliche Veröffentlichungen