1. Titel: Marken
1. Kapitel: Allgemeine Bestimmungen
1. Abschnitt: Schutz der Marken
< Art. 1 Begriff
> Art. 3 Relative Ausschlussgründe
Art. 2 Absolute Ausschlussgründe
Vom Markenschutz ausgeschlossen sind:
- a.
- Zeichen, die Gemeingut sind, es sei denn, dass sie sich als Marke für die Waren oder Dienstleistungen durchgesetzt haben, für die sie beansprucht werden;
- b.
- Formen, die das Wesen der Ware ausmachen, und Formen der Ware oder Verpackung, die technisch notwendig sind;
- c.
- irreführende Zeichen;
- d.
- Zeichen, die gegen die öffentliche Ordnung, die guten Sitten oder geltendes Recht verstossen.
Stand am 1. Juli 2011
Für Anregungen und Mitteilungen: Kompetenzzentrum Amtliche Veröffentlichungen