Die Bundesbehörden
der Schweizerischen Eidgenossenschaft

1. Titel: Marken
1. Kapitel: Allgemeine Bestimmungen
1. Abschnitt: Schutz der Marken
> Art. 2 Absolute Ausschlussgründe

Art. 1 Begriff

1 Die Marke ist ein Zeichen, das geeignet ist, Waren oder Dienstleistungen eines Unternehmens von solchen anderer Unternehmen zu unterscheiden.

2 Marken können insbesondere Wörter, Buchstaben, Zahlen, bildliche Darstellungen, dreidimensionale Formen oder Verbindungen solcher Elemente untereinander oder mit Farben sein.


Stand am 1. Juli 2011
Für Anregungen und Mitteilungen: Kompetenzzentrum Amtliche Veröffentlichungen