Die Bundesbehörden
der Schweizerischen Eidgenossenschaft

8. Abschnitt: Schlussbestimmungen
< Art. 17 Aufhebung des bisherigen Rechts

Art. 18 Inkrafttreten

Diese Verordnung tritt am 1. März 2006 in Kraft.


Stand am 1. März 2011
Für Anregungen und Mitteilungen: Kompetenzzentrum Amtliche Veröffentlichungen