Die Bundesbehörden
der Schweizerischen Eidgenossenschaft

1. Abschnitt: Zweck
> Art. 2 Gesetzlich vorgeschriebene Bekanntmachungen

Art. 1

Das Schweizerische Handelsamtsblatt (SHAB) dient der Veröffentlichung amtlicher Informationen und gesetzlich vorgeschriebener Bekanntmachungen sowie der Publikation von Unternehmensanzeigen und Mitteilungen zu Handel, Gewerbe und Industrie.


Stand am 1. März 2011
Für Anregungen und Mitteilungen: Kompetenzzentrum Amtliche Veröffentlichungen