1. Titel: Allgemeine Bestimmungen
3. Kapitel: Aufbau und Inhalt des Handelsregisters
< Art. 5 Oberaufsicht durch den Bund
> Art. 7 Inhalt des Handelsregisters
Art. 6 Aufbau des Handelsregisters
1 Das Handelsregister besteht aus dem Tagesregister, dem Hauptregister, den Anmeldungen und Belegen.
2 Das Tagesregister ist das elektronische Verzeichnis aller Einträge in chronologischer Reihenfolge.
3 Das Hauptregister ist der elektronische Zusammenzug aller rechtswirksamen Einträge im Tagesregister geordnet nach Rechtseinheit.
Stand am 1. Januar 2012
Für Anregungen und Mitteilungen: Kompetenzzentrum Amtliche Veröffentlichungen