3. Titel: Rechtsformspezifische Bestimmungen für die Eintragung
13. Kapitel: Zweigniederlassung
1. Abschnitt: Zweigniederlassung einer Rechtseinheit mit Sitz in der Schweiz
< Art. 108 Anwendbares Recht
> Art. 110 Inhalt des Eintrags
Art. 109 Anmeldung und Belege
Mit der Anmeldung zur Eintragung einer Zweigniederlassung einer Rechtseinheit mit Sitz in der Schweiz müssen dem Handelsregisteramt folgende Belege eingereicht werden:
- a.
- das Protokoll oder der Protokollauszug über die Bestellung der Personen, die nur für die Zweigniederlassung vertretungsberechtigt sind;
- b.
- im Fall von Artikel 117 Absatz 3: die Erklärung der Domizilhalterin oder des Domizilhalters, dass sie oder er der Zweigniederlassung am Ort von deren Sitz ein Rechtsdomizil gewährt.
Stand am 1. Januar 2012
Für Anregungen und Mitteilungen: Kompetenzzentrum Amtliche Veröffentlichungen