Die Bundesbehörden
der Schweizerischen Eidgenossenschaft

2. Kapitel: Der landwirtschaftliche Pachtvertrag
2. Abschnitt: Vorpachtrecht
< Art. 5 Vorpachtrecht der Nachkommen des Verpächters
> Art. 7 Erstmalige Verpachtung

Art. 6 Vorpachtrecht an Alpweiden

Die Kantone können für Landwirte in Berggegenden ein Vorpachtrecht an benachbarten Alpweiden vorsehen. Sie regeln die Einzelheiten und das Verfahren.


Stand am 1. Januar 2011
Für Anregungen und Mitteilungen: Kompetenzzentrum Amtliche Veröffentlichungen