Die Bundesbehörden
der Schweizerischen Eidgenossenschaft

4. Kapitel: Pachtzins
2. Abschnitt: Bemessung
< Art. 38 Pachtzins für einzelne Grundstücke
> Art. 40 Zinssatz. Verpächterlasten

Art. 39 Zinse für Miet- und nichtlandwirtschaftliche Pachtsachen

Für die Bemessung des Zinses für Miet- und nichtlandwirtschaftliche Pachtsachen, die mit einer überwiegend landwirtschaftlichen Pacht verbunden sind, gelten die Vorschriften über Massnahmen gegen missbräuchliche Mietzinse.


Stand am 1. Januar 2011
Für Anregungen und Mitteilungen: Kompetenzzentrum Amtliche Veröffentlichungen