< Art. 5 Vertraulichkeit der erhobenen Daten
Art. 6 Schlussbestimmungen
1 Das BWO vollzieht diese Verordnung.
2 Die Daten werden erstmals per 30. Juni 2008 erhoben.
3 Diese Verordnung tritt am 1. Februar 2008 in Kraft.
Stand am 1. Februar 2008
Für Anregungen und Mitteilungen: Kompetenzzentrum Amtliche Veröffentlichungen