< Art. 6 Nicht anrechenbare Heizungs- und Warmwasserkosten
> Art. 7 Nicht vermietete Wohn- und Geschäftsräume
Art. 6a1 Energiebezug von einer ausgelagerten Zentrale
Bezieht der Vermieter Heizenergie oder Warmwasser aus einer nicht zur Liegenschaft gehörenden Zentrale, die nicht Teil der Anlagekosten ist, kann er die tatsächlich anfallenden Kosten in Rechnung stellen.
1 Eingefügt durch Ziff. I der V vom 26. Juni 1996, in Kraft seit 1. Aug. 1996 (AS 1996 2120).
Stand am 1. Dezember 2011
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