< Art. 5 Anrechenbare Heizungs- und Warmwasserkosten
> Art. 6a Energiebezug von einer ausgelagerten Zentrale
Art. 6 Nicht anrechenbare Heizungs- und Warmwasserkosten
(Art. 257b Abs. 1 OR)
Nicht als Heizungs- und Warmwasseraufbereitungskosten anrechenbar sind die Aufwendungen für:
- a.
- die Reparatur und Erneuerung der Anlagen;
- b.
- die Verzinsung und Abschreibung der Anlagen.
Stand am 1. Dezember 2011
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