Die Bundesbehörden
der Schweizerischen Eidgenossenschaft

Dritte Abteilung: Die Handelsgesellschaften und die Genossenschaft
Sechsundzwanzigster Titel: Die Aktiengesellschaft
Zweiter Abschnitt: Rechte und Pflichten der Aktionäre
< Art. 663a B. Geschäftsbericht / III. Bilanz; Mindestgliederung
> Art. 663bbis B. Geschäftsbericht / 2. Zusätzliche Angaben bei Gesellschaften mit kotierten Aktien / a. Vergütungen

Art. 663b1

IV. Anhang 1. Im Allgemeinen2

Der Anhang enthält:

1.
den Gesamtbetrag der Bürgschaften, Garantieverpflichtungen und Pfandbestellungen zugunsten Dritter;
2.
den Gesamtbetrag der zur Sicherung eigener Verpflichtungen verpfändeten oder abgetretenen Aktiven sowie der Aktiven unter Eigentumsvorbehalt;
3.
den Gesamtbetrag der nichtbilanzierten Leasingverbindlichkeiten;
4.
die Brandversicherungswerte der Sachanlagen;
5.
Verbindlichkeiten gegenüber Vorsorgeeinrichtungen;
6.
die Beträge, Zinssätze und Fälligkeiten der von der Gesellschaft ausgegebenen Anleihensobligationen;
7.
jede Beteiligung, die für die Beurteilung der Vermögens- und Ertragslage der Gesellschaft wesentlich ist;
8.
den Gesamtbetrag der aufgelösten Wiederbeschaffungsreserven und der darüber hinausgehenden stillen Reserven, soweit dieser den Gesamtbetrag der neugebildeten derartigen Reserven übersteigt, wenn dadurch das erwirtschaftete Ergebnis wesentlich günstiger dargestellt wird;
9.
Angaben über Gegenstand und Betrag von Aufwertungen;
10.
Angaben über Erwerb, Veräusserung und Anzahl der von der Gesellschaft gehaltenen eigenen Aktien, einschliesslich ihrer Aktien, die eine andere Gesellschaft hält, an der sie mehrheitlich beteiligt ist; anzugeben sind ebenfalls die Bedingungen, zu denen die Gesellschaft die eigenen Aktien erworben oder veräussert hat;
11.
den Betrag der genehmigten und der bedingten Kapitalerhöhung;
12.3
Angaben über die Durchführung einer Risikobeurteilung;
13.4
allenfalls die Gründe, die zum vorzeitigen Rücktritt der Revisionsstelle geführt haben;
14.5
die anderen vom Gesetz vorgeschriebenen Angaben.

1 Eingefügt durch Ziff. I des BG vom 4. Okt. 1991, in Kraft seit 1. Juli 1992 (AS 1992 733; BBl 1983 II 745).
2 Fassung gemäss Ziff. I des BG vom 7. Okt. 2005 (Transparenz betreffend Vergütungen an Mitglieder des Verwaltungsrates und der Geschäftsleitung), in Kraft seit 1. Jan. 2007 (AS 2006 2629; BBl 2004 4471).
3 Fassung gemäss Ziff. I 3 des BG vom 16. Dez. 2005 (GmbH-Recht sowie Anpassungen im Aktien-, Genossenschafts-, Handelsregister- und Firmenrecht), in Kraft seit 1. Jan. 2008 (AS 2007 4791; BBl 2002 3148, 2004 3969).
4 Eingefügt durch Ziff. I 3 des BG vom 16. Dez. 2005 (GmbH-Recht sowie Anpassungen im Aktien-, Genossenschafts-, Handelsregister- und Firmenrecht), in Kraft seit 1. Jan. 2008 (AS 2007 4791; BBl 2002 3148, 2004 3969).
5 Eingefügt durch Ziff. I 3 des BG vom 16. Dez. 2005 (GmbH-Recht sowie Anpassungen im Aktien-, Genossenschafts-, Handelsregister- und Firmenrecht), in Kraft seit 1. Jan. 2008 (AS 2007 4791; BBl 2002 3148, 2004 3969).


Stand am 1. Januar 2012
Für Anregungen und Mitteilungen: Kompetenzzentrum Amtliche Veröffentlichungen