Erste Abteilung: Allgemeine Bestimmungen
Erster Titel: Die Entstehung der Obligationen
Dritter Abschnitt: Die Entstehung aus ungerechtfertigter Bereicherung
< Art. 65 B. Umfang der Rückerstattung / II. Ansprüche aus Verwendungen
> Art. 67 D. Verjährung
Art. 66
C. Ausschluss der Rückforderungen
Was in der Absicht, einen rechtswidrigen oder unsittlichen Erfolg herbeizuführen, gegeben worden ist, kann nicht zurückgefordert werden.
Stand am 1. Januar 2013
Für Anregungen und Mitteilungen: Kompetenzzentrum Amtliche Veröffentlichungen