Die Bundesbehörden
der Schweizerischen Eidgenossenschaft

Erste Abteilung: Allgemeine Bestimmungen
Erster Titel: Die Entstehung der Obligationen
Dritter Abschnitt: Die Entstehung aus ungerechtfertigter Bereicherung
< Art. 65 B. Umfang der Rückerstattung / II. Ansprüche aus Verwendungen
> Art. 67 D. Verjährung

Art. 66

C. Ausschluss der Rückforderungen

Was in der Absicht, einen rechtswidrigen oder unsittlichen Erfolg herbeizuführen, gegeben worden ist, kann nicht zurückgefordert werden.


Stand am 1. Januar 2012
Für Anregungen und Mitteilungen: Kompetenzzentrum Amtliche Veröffentlichungen