Die Bundesbehörden
der Schweizerischen Eidgenossenschaft

Erste Abteilung: Allgemeine Bestimmungen
Erster Titel: Die Entstehung der Obligationen
Erster Abschnitt: Die Entstehung durch Vertrag
< Art. 39 G. Stellvertretung / II. Ohne Ermächtigung / 2. Nichtgenehmigung
> Art. 40a H. Widerruf bei Haustürgeschäften und ähnlichen Verträgen / I. Geltungsbereich

Art. 40

III. Vorbehalt besonderer Vorschriften

In Bezug auf die Vollmacht der Vertreter und Organe von Gesellschaften, der Prokuristen und anderer Handlungsbevollmächtigter bleiben die besonderen Vorschriften vorbehalten.


Stand am 1. März 2012
Für Anregungen und Mitteilungen: Kompetenzzentrum Amtliche Veröffentlichungen