Zweite Abteilung: Die einzelnen Vertragsverhältnisse
Zehnter Titel: Der Arbeitsvertrag
Erster Abschnitt: Der Einzelarbeitsvertrag
< Art. 332 E. Rechte an Erfindungen und Designs
> Art. 333 F. Übergang des Arbeitsverhältnisses / 1. Wirkungen
Art. 332a1
1 Aufgehoben durch Anhang Ziff. II 1 des Designgesetzes vom 5. Okt. 2001 (AS 2002 1456; BBl 2000 2729).
Stand am 1. März 2012
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