Zweite Abteilung: Die einzelnen Vertragsverhältnisse
Achter Titel: Die Miete
Dritter Abschnitt: Kündigungsschutz bei der Miete von Wohn- und Geschäftsräumen
< Art. 270e F. Weitergeltung des Mietvertrages während des Anfechtungsverfahrens
> Art. 271a A. Anfechtbarkeit der Kündigung / II. Kündigung durch den Vermieter
Art. 271
A. Anfechtbarkeit der Kündigung
I. Im Allgemeinen
1 Die Kündigung ist anfechtbar, wenn sie gegen den Grundsatz von Treu und Glauben verstösst.
2 Die Kündigung muss auf Verlangen begründet werden.
Stand am 1. Januar 2012
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