Die Bundesbehörden
der Schweizerischen Eidgenossenschaft

Zweite Abteilung: Die einzelnen Vertragsverhältnisse
Achter Titel: Die Miete
Dritter Abschnitt: Kündigungsschutz bei der Miete von Wohn- und Geschäftsräumen
< Art. 270e F. Weitergeltung des Mietvertrages während des Anfechtungsverfahrens
> Art. 271a A. Anfechtbarkeit der Kündigung / II. Kündigung durch den Vermieter

Art. 271

A. Anfechtbarkeit der Kündigung

I. Im Allgemeinen

1 Die Kündigung ist anfechtbar, wenn sie gegen den Grundsatz von Treu und Glauben verstösst.

2 Die Kündigung muss auf Verlangen begründet werden.


Stand am 1. Januar 2012
Für Anregungen und Mitteilungen: Kompetenzzentrum Amtliche Veröffentlichungen