Zweite Abteilung: Die einzelnen Vertragsverhältnisse
Achter Titel: Die Miete
Zweiter Abschnitt: Schutz vor missbräuchlichen Mietzinsen und andern missbräuchlichen Forderungen des Vermieters bei der Miete von Wohn- und Geschäftsräumen
< Art. 270c E. Anfechtung des Mietzinses / III. Anfechtung indexierter Mietzinse
> Art. 270e F. Weitergeltung des Mietvertrages während des Anfechtungsverfahrens
Art. 270d
IV. Anfechtung gestaffelter Mietzinse
Unter Vorbehalt der Anfechtung des Anfangsmietzinses kann der Mieter gestaffelte Mietzinse nicht anfechten.
Stand am 1. Januar 2012
Für Anregungen und Mitteilungen: Kompetenzzentrum Amtliche Veröffentlichungen