Erste Abteilung: Allgemeine Bestimmungen
Erster Titel: Die Entstehung der Obligationen
Erster Abschnitt: Die Entstehung durch Vertrag
< Art. 25 F. Mängel des Vertragsabschlusses / I. Irrtum / 3. Geltendmachung gegen Treu und Glauben
> Art. 27 F. Mängel des Vertragsabschlusses / I. Irrtum / 5. Unrichtige Übermittlung
Art. 26
4. Fahrlässiger Irrtum
1 Hat der Irrende, der den Vertrag nicht gegen sich gelten lässt, seinen Irrtum der eigenen Fahrlässigkeit zuzuschreiben, so ist er zum Ersatze des aus dem Dahinfallen des Vertrages erwachsenen Schadens verpflichtet, es sei denn, dass der andere den Irrtum gekannt habe oder hätte kennen sollen.
2 Wo es der Billigkeit entspricht, kann der Richter auf Ersatz weiteren Schadens erkennen.
Stand am 1. März 2012
Für Anregungen und Mitteilungen: Kompetenzzentrum Amtliche Veröffentlichungen