Die Bundesbehörden
der Schweizerischen Eidgenossenschaft

Erste Abteilung: Allgemeine Bestimmungen
Erster Titel: Die Entstehung der Obligationen
Erster Abschnitt: Die Entstehung durch Vertrag
< Art. 24 F. Mängel des Vertragsabschlusses / I. Irrtum / 2. Fälle des Irrtums
> Art. 26 F. Mängel des Vertragsabschlusses / I. Irrtum / 4. Fahrlässiger Irrtum

Art. 25

3. Geltendmachung gegen Treu und Glauben

1 Die Berufung auf Irrtum ist unstatthaft, wenn sie Treu und Glauben widerspricht.

2 Insbesondere muss der Irrende den Vertrag gelten lassen, wie er ihn verstanden hat, sobald der andere sich hierzu bereit erklärt.


Stand am 1. März 2012
Für Anregungen und Mitteilungen: Kompetenzzentrum Amtliche Veröffentlichungen