6. Kapitel: Schlussbestimmungen
< Art. 39 Bewilligungskontingente
Art. 40 Referendum und Inkrafttreten
1 Dieses Gesetz untersteht dem fakultativen Referendum.
2 Es tritt am 1. Januar 1985 in Kraft, wenn die Volksinitiative «gegen den Ausverkauf der Heimat» vor diesem Zeitpunkt zurückgezogen oder verworfen wird.1 Andernfalls bestimmt der Bundesrat das Inkrafttreten.
1 Die Initiative wurde am 20. Mai 1984 verworfen (BBl 1984 II 989).
Stand am 1. Januar 2011
Für Anregungen und Mitteilungen: Kompetenzzentrum Amtliche Veröffentlichungen