5. Kapitel: Schlussbestimmungen
< Art. 35
> Art. 37 Koordination mit Änderungen anderer Erlasse
Art. 36 Änderung bisherigen Rechts
Die Änderung bisherigen Rechts wird im Anhang geregelt.
Stand am 1. Januar 2011
Für Anregungen und Mitteilungen: Kompetenzzentrum Amtliche Veröffentlichungen