4. Kapitel: Gerichtliche Auflösung der eingetragenen Partnerschaft
2. Abschnitt: Folgen
< Art. 32 Zuteilung der gemeinsamen Wohnung
> Art. 34 Unterhaltsbeitrag
Art. 33 Berufliche Vorsorge
Die während der Dauer der eingetragenen Partnerschaft erworbenen Austrittsleistungen in der beruflichen Vorsorge werden nach den Bestimmungen des Scheidungsrechts über die berufliche Vorsorge geteilt.
Stand am 1. Januar 2011
Für Anregungen und Mitteilungen: Kompetenzzentrum Amtliche Veröffentlichungen