Die Bundesbehörden
der Schweizerischen Eidgenossenschaft

7. Kapitel: Vorbereitung der Eheschliessung und Trauung
3. Abschnitt: Eheschliessung von ausländischen Staatsangehörigen
< Art. 73 Wohnsitz im Ausland
> Art. 74a Umgehung des Ausländerrechts

Art. 74 Ehevoraussetzungen nach ausländischem Recht

Sind die Voraussetzungen einer Eheschliessung zwischen ausländischen Staatsangehörigen nach schweizerischem Recht (Art. 94–96 ZGB) nicht gegeben, so bewilligt die Aufsichtsbehörde die Eheschliessung, wenn diese nach den Voraussetzungen des Heimatrechts der oder des Verlobten stattfinden kann (Art. 44 Abs. 2 IPRG1) und die Ehe mit dem schweizerischen Ordre public vereinbar ist.


1 SR 291


Stand am 1. Januar 2011
Für Anregungen und Mitteilungen: Kompetenzzentrum Amtliche Veröffentlichungen