Die Bundesbehörden
der Schweizerischen Eidgenossenschaft

Erster Teil: Das Personenrecht
Zweiter Titel: Die juristischen Personen
Zweiter Abschnitt: Die Vereine
< Art. 73 C. Mitgliedschaft / IV. Stellung ausgeschiedener Mitglieder
> Art. 75 C. Mitgliedschaft / VI. Schutz der Mitgliedschaft

Art. 74

V. Schutz des Vereinszweckes

Eine Umwandlung des Vereinszweckes kann keinem Mitgliede aufgenötigt werden.


Stand am 1. Januar 2012
Für Anregungen und Mitteilungen: Kompetenzzentrum Amtliche Veröffentlichungen