Die Bundesbehörden
der Schweizerischen Eidgenossenschaft

Vierter Teil: Das Sachenrecht
Zweite Abteilung: Die beschränkten dinglichen Rechte
Einundzwanzigster Titel: Die Dienstbarkeiten und Grundlasten
Erster Abschnitt: Die Grunddienstbarkeiten
< Art. 738 C. Inhalt / I. Umfang / 2. Nach dem Eintrag
> Art. 740 C. Inhalt / I. Umfang / 4. Nach kantonalem Recht und Ortsgebrauch

Art. 739

3. Bei verändertem Bedürfnis

Ändern sich die Bedürfnisse des berechtigten Grundstückes, so darf dem Verpflichteten eine Mehrbelastung nicht zugemutet werden.


Stand am 1. Januar 2012
Für Anregungen und Mitteilungen: Kompetenzzentrum Amtliche Veröffentlichungen