Die Bundesbehörden
der Schweizerischen Eidgenossenschaft

Einleitung
< Art. 6 C. Verhältnis zu den Kantonen / II. Öffentliches Recht der Kantone
> Art. 8 E. Beweisregeln / I. Beweislast

Art. 7

D. Allgemeine Bestimmungen des Obligationenrechtes

Die allgemeinen Bestimmungen des Obligationenrechtes1 über die Entstehung, Erfüllung und Aufhebung der Verträge finden auch Anwendung auf andere zivilrechtliche Verhältnisse.


1 SR 220


Stand am 1. Januar 2012
Für Anregungen und Mitteilungen: Kompetenzzentrum Amtliche Veröffentlichungen