Einleitung
< Art. 6 C. Verhältnis zu den Kantonen / II. Öffentliches Recht der Kantone
> Art. 8 E. Beweisregeln / I. Beweislast
Art. 7
D. Allgemeine Bestimmungen des Obligationenrechtes
Die allgemeinen Bestimmungen des Obligationenrechtes1 über die Entstehung, Erfüllung und Aufhebung der Verträge finden auch Anwendung auf andere zivilrechtliche Verhältnisse.
Stand am 1. Januar 2012
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