Erster Teil: Das Personenrecht
Erster Titel: Die natürlichen Personen
Erster Abschnitt: Das Recht der Persönlichkeit
< Art. 25 A. Persönlichkeit im Allgemeinen / V. Heimat und Wohnsitz / 2. Wohnsitz / c. Wohnsitz nicht selbständiger Personen
> Art. 27 B. Schutz der Persönlichkeit / I. Vor übermässiger Bindung
Art. 26
d. Aufenthalt in Anstalten
Der Aufenthalt an einem Orte zum Zweck des Besuches einer Lehranstalt und die Unterbringung einer Person in einer Erziehungs—, Versorgungs—, Heil- oder Strafanstalt begründen keinen Wohnsitz.
Stand am 1. Januar 2012
Für Anregungen und Mitteilungen: Kompetenzzentrum Amtliche Veröffentlichungen