Die Bundesbehörden
der Schweizerischen Eidgenossenschaft

Zweiter Teil: Das Familienrecht
Erste Abteilung: Das Eherecht
Fünfter Titel: Die Wirkungen der Ehe im Allgemeinen
< Art. 161 C. Kantons- und Gemeindebürgerrecht
> Art. 163 E. Unterhalt der Familie / I. Im Allgemeinen

Art. 162

D. Eheliche Wohnung

Die Ehegatten bestimmen gemeinsam die eheliche Wohnung.


Stand am 1. Januar 2012
Für Anregungen und Mitteilungen: Kompetenzzentrum Amtliche Veröffentlichungen