Zweiter Teil: Das Familienrecht
Erste Abteilung: Das Eherecht
Vierter Titel: Die Ehescheidung und die Ehetrennung
Dritter Abschnitt: Die Scheidungsfolgen
< Art. 123 D. Berufliche Vorsorge / I. Vor Eintritt eines Vorsorgefalls / 2. Verzicht und Ausschluss
> Art. 125 E. Nachehelicher Unterhalt / I. Voraussetzungen
Art. 124
II. Nach Eintritt eines Vorsorgefalls oder bei Unmöglichkeit der Teilung
1 Ist bei einem oder bei beiden Ehegatten ein Vorsorgefall bereits eingetreten oder können aus andern Gründen Ansprüche aus der beruflichen Vorsorge, die während der Dauer der Ehe erworben worden sind, nicht geteilt werden, so ist eine angemessene Entschädigung geschuldet.
2 Das Gericht kann den Schuldner verpflichten, die Entschädigung sicherzustellen, wenn es die Umstände rechtfertigen.
Stand am 1. Januar 2012
Für Anregungen und Mitteilungen: Kompetenzzentrum Amtliche Veröffentlichungen