Small JavaScript is used for display and check functions Zitate: SR 221.431 (Verordnung vom 24. April 2002 über die Führung und Aufbewahrung der Geschäftsbücher (Geschäftsbücherverordnung; GeBüV))
Die Bundesbehörden
der Schweizerischen Eidgenossenschaft

221.431 Verordnung vom 24. April 2002 über die Führung und Aufbewahrung der Geschäftsbücher (Geschäftsbücherverordnung; GeBüV)

Zitate

Dieser Text wird an den folgenden Stellen zitiert:1)

SR-Nummer Titel Stelle

281.32

Verordnung des Bundesgerichts vom 13. Juli 1911 über die Geschäftsführung der Konkursämter (KOV)

Art. 15a 3. Aufzeichnung auf Bild- und Datenträgern

281.33

Verordnung vom 5. Juni 1996 über die Aufbewahrung der Betreibungs- und Konkursakten (VABK)

Art. 4

641.101

Verordnung vom 3. Dezember 1973 über die Stempelabgaben (StV)

Art. 2 Buchführung des Abgabepflichtigen


1) Diese Liste enthält nur Verweise, welche in einer Fussnote mit entsprechender SR-Nummer bezeichnet sind.

Für Anregungen und Mitteilungen: Kompetenzzentrum Amtliche Veröffentlichungen