221.431 Verordnung vom 24. April 2002 über die Führung und Aufbewahrung der Geschäftsbücher (Geschäftsbücherverordnung; GeBüV)
Zitate
Dieser Text wird an den folgenden Stellen zitiert:1)
| SR-Nummer | Titel | Stelle |
|---|---|---|
Verordnung des Bundesgerichts vom 13. Juli 1911 über die Geschäftsführung der Konkursämter (KOV) | ||
Verordnung vom 5. Juni 1996 über die Aufbewahrung der Betreibungs- und Konkursakten (VABK) | ||
Verordnung vom 3. Dezember 1973 über die Stempelabgaben (StV) |
1) Diese Liste enthält nur Verweise, welche in einer Fussnote mit entsprechender SR-Nummer bezeichnet sind.
Für Anregungen und Mitteilungen: Kompetenzzentrum Amtliche Veröffentlichungen