Die Bundesbehörden
der Schweizerischen Eidgenossenschaft

< Art. 7 Kostenvoranschlag
> Art. 9 Gebührenverfügung

Art. 8 Vorschuss

In begründeten Fällen, insbesondere wenn die gebührenpflichtige Person im Aus-land wohnt oder bei Zahlungsrückständen, kann ein Vorschuss verlangt werden.


Stand am 1. Januar 2012
Für Anregungen und Mitteilungen: Kompetenzzentrum Amtliche Veröffentlichungen