2. Abschnitt: Information von Amtes wegen
< Art. 6 Entscheiddatenbank
> Art. 8 Anonymisierung
Art. 7 Amtliche Entscheidsammlung
1 In der amtlichen Entscheidsammlung werden rechtskräftige Entscheide veröffentlicht, die für die Rechtsfortbildung oder aus anderen Gründen eine wichtige Bedeutung haben. Folgende Grundsätze sind zu beachten:
- a.
- Den Entscheiden sind Leitsätze (Regesten) in den drei Amtssprachen voranzustellen; bei Entscheiden in rätoromanischer Sprache sind die Leitsätze zusätzlich in Rätoromanisch zu publizieren.
- b.
- Die für das Verständnis der rechtlichen Erwägungen notwendigen Sachverhaltselemente sind in einer auf das Wesentliche reduzierten Form darzustellen.
- c.
- Die rechtlichen Erwägungen sind soweit nötig zu kürzen oder nur teilweise zu veröffentlichen.
2 Der Zugang zur amtlichen Entscheidsammlung in Papierform ist kostenpflichtig. Für den Zugang zur amtlichen Entscheidsammlung in elektronischer Form können Gebühren erhoben werden.
Für Anregungen und Mitteilungen: Kompetenzzentrum Amtliche Veröffentlichungen