Die Bundesbehörden
der Schweizerischen Eidgenossenschaft

4. Kapitel: Beschwerdeverfahren
2. Abschnitt: Beschwerdegründe
< Art. 97 Unrichtige Feststellung des Sachverhalts
> Art. 99

Art. 98 Beschränkte Beschwerdegründe

Mit der Beschwerde gegen Entscheide über vorsorgliche Massnahmen kann nur die Verletzung verfassungsmässiger Rechte gerügt werden.


Stand am 1. Februar 2013
Für Anregungen und Mitteilungen: Kompetenzzentrum Amtliche Veröffentlichungen