5. Kapitel: Subsidiäre Verfassungsbeschwerde
< Art. 115 Beschwerderecht
> Art. 117 Beschwerdeverfahren
Art. 116 Beschwerdegründe
Mit der Verfassungsbeschwerde kann die Verletzung von verfassungsmässigen Rechten gerügt werden.
Stand am 1. Januar 2012
Für Anregungen und Mitteilungen: Kompetenzzentrum Amtliche Veröffentlichungen