1. Kapitel: Das Departement
< Art. 1 Ziele
> Art. 3 Besondere Zuständigkeit
Art. 2 Grundsätze der Departementstätigkeiten
Das EFD beachtet die allgemeinen Grundsätzen der Verwaltungstätigkeit (Art. 11 RVOV), es wahrt das Prinzip der Subsidiarität staatlicher Tätigkeit und richtet sich nach den folgenden Grundsätzen:
- a.
- Es arbeitet mit der Wirtschaft, den Sozialpartnern und den Kantonen zusammen.
- b.
- Es trägt den Anliegen der Bürgerinnen und Bürger Rechnung.
- c.
- Es fördert nachhaltige und administrativ einfache Lösungen.
- d.
- Es achtet auf straffe Verfahren und erbringt seine Dienstleistungen kundenorientiert.
- e.
- Es verfolgt eine offene und klare Informations- und Kommunikationspolitik.
Stand am 1. Januar 2012
Für Anregungen und Mitteilungen: Kompetenzzentrum Amtliche Veröffentlichungen