3. Abschnitt: Eröffnung
< Art. 6 Antrag an den Bundesrat
> Art. 8 Erläuternder Bericht
Art. 7 Beilagen zum Antrag an den Bundesrat
1 Dem Antrag an den Bundesrat liegt der Entwurf der Vernehmlassungsunterlagen sowie der Entwurf der Medienmitteilungen bei.
2 Die Vernehmlassungsunterlagen umfassen:
- a.
- die Vernehmlassungsvorlage;
- b.
- den erläuternden Bericht;
- c.
- die Begleitschreiben an die Adressaten;
- d.
- die Adressatenliste.
3 Die Beilagen sind in den drei Amtssprachen zu erstellen. Bei völkerrechtlichen Verträgen können Vernehmlassungsvorlage und erläuternder Bericht in dringlichen Fällen in nur einer oder zwei Amtssprachen erstellt werden.
Stand am 11. Juli 2006
Für Anregungen und Mitteilungen: Kompetenzzentrum Amtliche Veröffentlichungen