Die Bundesbehörden
der Schweizerischen Eidgenossenschaft

5. Abschnitt: Ergebnisse des Vernehmlassungsverfahrens und weiteres Vorgehen
< Art. 19 Beilagen zum Antrag
> Art. 21 Information und Veröffentlichung

Art. 20 Ergebnisbericht

(Art. 7 Abs. 4 und Art. 8 VlG)

1 Der Ergebnisbericht informiert über die eingereichten Stellungnahmen und fasst deren Inhalte übersichtlich und wertungsfrei zusammen.

2 Bei konferenziellen Vernehmlassungen bildet zusätzlich das Protokoll Teil des Ergebnisberichtes.


Stand am 11. Juli 2006
Für Anregungen und Mitteilungen: Kompetenzzentrum Amtliche Veröffentlichungen