Dritter Abschnitt: Das Beschwerdeverfahren im Allgemeinen
< Art. 46 II. Andere Zwischenverfügungen
> Art. 47 C. Beschwerdeinstanz
Art. 46a1
Bbis. Rechtsverweigerung und Rechtsverzögerung
Gegen das unrechtmässige Verweigern oder Verzögern einer anfechtbaren Verfügung kann Beschwerde geführt werden.
1 Eingefügt durch Anhang Ziff. 10 des Verwaltungsgerichtsgesetzes vom 17. Juni 2005, in Kraft seit 1. Jan. 2007 (AS 2006 2197; BBl 2001 4202).
Stand am 1. Januar 2011
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