Die Bundesbehörden
der Schweizerischen Eidgenossenschaft

Dritter Abschnitt: Das Beschwerdeverfahren im Allgemeinen
< Art. 46 II. Andere Zwischenverfügungen
> Art. 47 C. Beschwerdeinstanz

Art. 46a1

Bbis. Rechtsverweigerung und Rechtsverzögerung

Gegen das unrechtmässige Verweigern oder Verzögern einer anfechtbaren Verfügung kann Beschwerde geführt werden.


1 Eingefügt durch Anhang Ziff. 10 des Verwaltungsgerichtsgesetzes vom 17. Juni 2005, in Kraft seit 1. Jan. 2007 (AS 2006 2197; BBl 2001 4202).


Stand am 1. Januar 2011
Für Anregungen und Mitteilungen: Kompetenzzentrum Amtliche Veröffentlichungen