Die Bundesbehörden
der Schweizerischen Eidgenossenschaft

Erster Abschnitt: Geltungsbereich und Begriffe
< Art. 3 A. Geltungsbereich / II. Ausnahmen / 2. Unanwendbarkeit
> Art. 5 B. Begriffe / I. Verfügungen

Art. 4

III. Ergänzende Bestimmungen

Bestimmungen des Bundesrechts, die ein Verfahren eingehender regeln, finden Anwendung, soweit sie den Bestimmungen dieses Gesetzes nicht widersprechen.


Stand am 1. Januar 2011
Für Anregungen und Mitteilungen: Kompetenzzentrum Amtliche Veröffentlichungen