Erster Abschnitt: Geltungsbereich und Begriffe
< Art. 3 A. Geltungsbereich / II. Ausnahmen / 2. Unanwendbarkeit
> Art. 5 B. Begriffe / I. Verfügungen
Art. 4
III. Ergänzende Bestimmungen
Bestimmungen des Bundesrechts, die ein Verfahren eingehender regeln, finden Anwendung, soweit sie den Bestimmungen dieses Gesetzes nicht widersprechen.
Stand am 1. Januar 2011
Für Anregungen und Mitteilungen: Kompetenzzentrum Amtliche Veröffentlichungen