172.010.21
Verordnung
über das Immobilienmanagement und
die Logistik des Bundes
(VILB)
vom 5. Dezember 2008 (Stand am 1. Januar 2011)
1. Kapitel: Allgemeine Bestimmungen
Art. 1 GegenstandArt. 2 Strategische Ziele
Art. 3 Grundsätze
2. Abschnitt: Vereinbarungen mit Bundesbehörden und anderen Institutionen
Art. 4 Vereinbarungen mit der Bundesversammlung, mit den eidgenössischen Gerichten und der Schweizerischen Gemeinnützigen GesellschaftArt. 5 Vereinbarungen mit anderen Institutionen
2. Kapitel: Immobilienmanagement
2. Abschnitt: Bau- und Liegenschaftsorgane
Art. 8 Organisation innerhalb der BundesverwaltungArt. 9 Steuerung des Immobilienmanagements
Art. 10 Bedürfnisse der BO
Art. 11 Benennung der Ansprechpartner
Art. 12 Befugnisse
Art. 13 Kauf und Verkauf von Liegenschaften
Art. 14 Auflage an das BBL
4. Abschnitt: Die BO des BBL-Immobilienportfolios und ihre Zusammenarbeit mit dem BBL
Art. 16 Funktionen der BOArt. 17 Anträge der BO
Art. 18 Rechte und Pflichten des BBL im Rahmen der Zusammenarbeit
Art. 19 Rechte und Pflichten der BO im Rahmen der Zusammenarbeit
Art. 20 Markt- und kostenorientiertes Mietermodell
Art. 21 Besondere Regelungen
5. Abschnitt: Besondere Aufgaben des BBL
Art. 22 Vom Bund subventionierte oder mitfinanzierte HochbautenArt. 23 Kunst-am-Bau-Projekte
Art. 24 FIPOI
6. Abschnitt: Koordinationskonferenz der Bau- und Liegenschaftsorgane der öffentlichen Bauherren und Zuständigkeit des EFD
Art. 25 Koordinationskonferenz der Bau- und Liegenschaftsorgane der öffentlichen BauherrenArt. 26 Ziele, Aufgaben und Befugnisse der KBOB
Art. 27 Zuständigkeit des EFD
4. Kapitel: Verfahren bei Differenzen
2. Abschnitt: Im Bereich des BBL-Immobilienportfolios und der Logistik
Art. 33 Im ImmobilienmanagementArt. 34 Bei Immobilienprojekten (Bauprojekten)
Art. 35 In der kaufmännischen Gebäudebewirtschaftung (Leistungsverrechnung)
Art. 36 Im Immobilienbetrieb
Art. 37 In der Logistik
Art. 38 Vorgehen
Art. 39 Weitere Eskalationsstufen
Art. 40 Vorbehalt abweichender Regelungen
5. Kapitel: Schlussbestimmungen
Art. 41 VollzugsbestimmungenArt. 42 Aufhebung bisherigen Rechts
Art. 43 Inkrafttreten
Anhang 1 Verantwortlichkeiten im Immobilienmanagement des ETH-Bereiches (Funktionendiagramm) Ergänzende Bestimmungen zu den Verantwortlichkeiten im Immobilienmanagement des ETH-Bereiches
Anhang 2 BBL-Immobilienportfolio: Ansprechpartner, an die sich die BO je nach Geschäftsfall wenden können
Anhang 3 Aufgaben der verschiedenen Funktionen im
Immobilienmanagement der BO des BBL-Immobilienportfolios
Stand am 1. Januar 2011
Für Anregungen und Mitteilungen: Kompetenzzentrum Amtliche Veröffentlichungen