2. Kapitel: Die Verwaltung
1. Abschnitt: Gliederung der Bundesverwaltung
< Art. 7b Zuordnung der dezentralen Einheiten
> Art. 8a Verwaltungs- und Behördenkommissionen
Art. 8 Listen der Einheiten
1 In Anhang 1 sind mit ihrer Zuordnung zu einem Departement abschliessend aufgelistet:
- a.
- die Verwaltungseinheiten der zentralen Bundesverwaltung, ohne die weitere Untergliederung der Bundesämter;
- b.
- die Verwaltungseinheiten der dezentralen Bundesverwaltung mit Ausnahme der ausserparlamentarischen Kommissionen.
2 In Anhang 2 sind die ausserparlamentarischen Kommissionen mit ihrer Zuordnung zu einem Departement abschliessend aufgelistet.
Stand am 1. Mai 2012
Für Anregungen und Mitteilungen: Kompetenzzentrum Amtliche Veröffentlichungen