1d. Abschnitt: Entschädigung der Mitglieder ausserparlamentarischer Kommissionen
2. Abschnitt: Führen mit Leistungsauftrag und Globalbudget (FLAG)
< Art. 10b Leistungsvereinbarung
> Art. 11 Grundsätze der Verwaltungstätigkeit
Art. 10c Berichterstattung
1 Die FLAG-Verwaltungseinheiten berichten dem Departement, der Bundeskanzlei oder dem Amt jährlich, wie die Ziele der Leistungsvereinbarung erfüllt worden sind.
2 Ein Jahr vor Ablauf der Leistungsauftragsperiode erstellt die FLAG-Verwaltungseinheit einen Wirkungs- und Leistungsbericht.
Stand am 1. Mai 2012
Für Anregungen und Mitteilungen: Kompetenzzentrum Amtliche Veröffentlichungen