Die Bundesbehörden
der Schweizerischen Eidgenossenschaft

< Art. 5 Reiseentschädigung
> Art. 6a Familienzulage

Art. 6 Distanzentschädigung

Die Ratsmitglieder, die weit von Bern entfernt wohnen und lange Reisezeiten benötigen, erhalten eine Distanzentschädigung.


Stand am 15. Oktober 2010
Für Anregungen und Mitteilungen: Kompetenzzentrum Amtliche Veröffentlichungen