< Art. 5 Reiseentschädigung
> Art. 6a Familienzulage
Art. 6 Distanzentschädigung
Die Ratsmitglieder, die weit von Bern entfernt wohnen und lange Reisezeiten benötigen, erhalten eine Distanzentschädigung.
Stand am 15. Oktober 2010
Für Anregungen und Mitteilungen: Kompetenzzentrum Amtliche Veröffentlichungen