Die Bundesbehörden
der Schweizerischen Eidgenossenschaft

170.512.1

Verordnung
über die Sammlungen des Bundesrechts
und das Bundesblatt

(Publikationsverordnung, PublV)

vom 17. November 2004 (Stand am 1. Juli 2010)

Der Schweizerische Bundesrat,

gestützt auf das Publikationsgesetz vom 18. Juni 20041 (PublG),

verordnet:

1. Kapitel: Amtliche Sammlung des Bundesrechts

1. Abschnitt: Erscheinungsweise

Art. 1

2. Abschnitt: Inhalte

Art. 2 Völkerrechtliche Verträge von beschränkter Tragweite

Art. 3 Völkerrechtliche Verträge mit beschränkter Geltungsdauer

Art. 4 Geltungsbereiche multilateraler völkerrechtlicher Verträge sowie Vorbehalte, Erklärungen, Einwendungen und Mitteilungen zu solchen Verträgen

Art. 5 Anhänge

Art. 6 Mitteilungen

Art. 7 Formelle Berichtigungen

3. Abschnitt: Orientierung über nicht veröffentlichte Rechtstexte

Art. 8

3a. Abschnitt:2 Ordentliche Veröffentlichung

Art. 8a Zeitpunkt der Veröffentlichung

Art. 8b Nichteinhaltung der Frist

4. Abschnitt: Veröffentlichung durch Verweis

Art. 9 Vorgehen

Art. 10 Pflichten der sachlich zuständigen Stelle

5. Abschnitt: Ausserordentliche Veröffentlichung

Art. 11 Formen

Art. 12 Inhalt

Art. 13 Verfahren

2. Kapitel: Systematische Sammlung des Bundesrechts

Art. 14 Nachführung

Art. 15 Nichtaufnahme des Zolltarifs

Art. 16 Formlose Berichtigungen und Anpassungen

Art. 16a Veröffentlichungen in englischer Sprache

3. Kapitel: Bundesblatt

1. Abschnitt: Inhalte

Art. 17 Texte, die der Genehmigung durch die Bundesversammlung unterliegen

Art. 18 Im Bundesblatt zu veröffentlichende Beschlüsse, Weisungen und Mitteilungen

Art. 19 Veröffentlichung durch Verweis

2. Abschnitt: Hinweise

Art. 20 Hinweis auf verabschiedete dringliche Bundesgesetze

Art. 21 Hinweis auf Erlasse der Bundesversammlung, die erst später veröffentlicht werden

4. Kapitel: Register

Art. 22 Systematisches Register

Art. 23 Chronologisches Register

Art. 24 Inhaltsverzeichnis Bundesblatt

Art. 25 Register sektorielle Abkommen Schweiz–EG

5. Kapitel: Gemeinsame Bestimmungen

1. Abschnitt: Amtssprachen

Art. 26 Nach den Amtssprachen getrennte Ausgaben

Art. 27 Benutzerführung für die elektronische Veröffentlichung

Art. 28 Zuständigkeit der Bundeskanzlei für Ausnahmen von der Veröffentlichung in den Amtssprachen

2. Abschnitt: Formen der elektronischen Veröffentlichung

Art. 29

3. Abschnitt: Massnahmen zur Sicherstellung der rechtzeitigen Veröffentlichung

Art. 30 Pflichten der zuständigen Stellen

Art. 31 Texte des Landesrechts

Art. 32 Völkerrechtliche Verträge und Beschlüsse des internationalen Rechts

4. Abschnitt: Regelungen zum Zeitpunkt der Veröffentlichung

Art. 33

5. Abschnitt: Staatliche Grundversorgung und Verwertung durch Dritte

Art. 34 Grundversorgung

Art. 35 Bezug von Daten zum Eigengebrauch

Art. 36 Bezug von Daten zu Verwertungszwecken

Art. 37 Auflagen für die Verwertung von Daten

6. Abschnitt: Einsichtnahme und Bezug

Art. 38 Einsichtnahme

Art. 39 Einzelausgaben

Art. 40 Abonnemente

Art. 41 Gebühren

Art. 42 Gratisabgabe

6. Kapitel: Schlussbestimmungen

Art. 43 Vollzug

Art. 44 Aufhebung und Änderung bisherigen Rechts

Art. 45

Art. 46 Inkrafttreten

Anhang Aufhebung und Änderung bisherigen Rechts

 AS 2004 4937


1 SR 170.512
2 Eingefügt durch Ziff. I der V vom 4. Juni 2010, in Kraft seit 1. Juli 2010 (AS 2010 2645).


Stand am 1. Juli 2010
Für Anregungen und Mitteilungen: Kompetenzzentrum Amtliche Veröffentlichungen