Die Bundesbehörden
der Schweizerischen Eidgenossenschaft

4. Abschnitt: Referendum
< Art. 18 Muster
> Art. 19 Stimmrechtsbescheinigung

Art. 18a1 Unterzeichnung für schreibunfähige Stimmberechtigte

Stimmberechtigte, die ein Referendum für andere, schreibunfähige Stimmberechtigte unterzeichnen, tragen deren Personalien vollständig in die Unterschriftenliste ein. In der Rubrik «eigenhändige Unterschrift» tragen sie in Blockschrift samt dem Hinweis «im Auftrag/i.A.» ihren eigenen Namen ein und fügen ihre eigene Unterschrift bei.


1 Eingefügt durch Ziff. I der V vom 26. Febr. 1997, in Kraft seit 1. April 1997 (AS 1997 761).


Stand am 1. Februar 2010
Für Anregungen und Mitteilungen: Kompetenzzentrum Amtliche Veröffentlichungen