Die Bundesbehörden
der Schweizerischen Eidgenossenschaft

4. Abschnitt: Referendum
< Art. 17 Ergänzende Weisungen
> Art. 18a Unterzeichnung für schreibunfähige Stimmberechtigte

Art. 18 Muster

Bei der Bundeskanzlei können Muster einer Unterschriftenliste in jeder Amtssprache unentgeltlich bezogen werden.


Stand am 1. Februar 2010
Für Anregungen und Mitteilungen: Kompetenzzentrum Amtliche Veröffentlichungen