3. Titel: Wahl des Nationalrats
2. Kapitel: Verhältniswahl
1. Abschnitt: Vorschlag
< Art. 29 Behebung von Mängeln; Ersatzvorschläge
> Art. 31 Verbundene Listen
Art. 30 Listen
1 Die bereinigten Wahlvorschläge heissen Listen.
2 Die Listen werden mit Ordnungsnummern versehen.
Stand am 1. Februar 2010
Für Anregungen und Mitteilungen: Kompetenzzentrum Amtliche Veröffentlichungen