Die Bundesbehörden
der Schweizerischen Eidgenossenschaft

3. Titel: Wahl des Nationalrats
2. Kapitel: Verhältniswahl
1. Abschnitt: Vorschlag
< Art. 29 Behebung von Mängeln; Ersatzvorschläge
> Art. 31 Verbundene Listen

Art. 30 Listen

1 Die bereinigten Wahlvorschläge heissen Listen.

2 Die Listen werden mit Ordnungsnummern versehen.


Stand am 1. Februar 2010
Für Anregungen und Mitteilungen: Kompetenzzentrum Amtliche Veröffentlichungen