Anhang
(Art. 21)
Änderung bisherigen Rechts
Die nachstehenden Erlasse werden wie folgt geändert:
1. Bundesstatistikgesetz vom 9. Oktober 19921
Art. 3 Abs. 2 Bst. d
...
2. Bundesgesetz vom 14. Dezember 19902 über die direkte
Bundessteuer
Art. 33 Abs. 1 Bst. h und hbis
...
3. Bundesgesetz vom 14. Dezember 19903 über die Harmonisierung
der direkten Steuern der Kantone und Gemeinden
Art. 9 Abs. 2 Bst. h und hbis
...
4. Strassenverkehrsgesetz vom 19. Dezember 19584
Art. 3 Abs. 4, erster Satz
...
Art. 8 Abs. 2, zweiter Satz
...
5. Fernmeldegesetz vom 30. April 19975
Art. 16 Abs. 1 Bst. e und Abs. 1bis
- e.
- Aufgehoben
...
1 SR 431.01. Die hiernach aufgeführte Änd. ist eingefügt im genannten Erlass.
2 SR 642.11. Die hiernach aufgeführte Änd. ist eingefügt im genannten Erlass.
3 SR 642.14. Die hiernach aufgeführte Änd. ist eingefügt im genannten Erlass.
4 SR 741.01. Die hiernach aufgeführten Änd. sind eingefügt im genannten Erlass.
5 SR 784.10. Die hiernach aufgeführte Änd. ist eingefügt im genannten Erlass.
Stand am 13. Juni 2006
Für Anregungen und Mitteilungen: Kompetenzzentrum Amtliche Veröffentlichungen