Die Bundesbehörden
der Schweizerischen Eidgenossenschaft

Anhang

(Art. 21)

Änderung bisherigen Rechts

Die nachstehenden Erlasse werden wie folgt geändert:

1. Bundesstatistikgesetz vom 9. Oktober 19921

Art. 3 Abs. 2 Bst. d

...

2. Bundesgesetz vom 14. Dezember 19902 über die direkte
Bundessteuer

Art. 33 Abs. 1 Bst. h und hbis

...

3. Bundesgesetz vom 14. Dezember 19903 über die Harmonisierung
der direkten Steuern der Kantone und Gemeinden

Art. 9 Abs. 2 Bst. h und hbis

...

4. Strassenverkehrsgesetz vom 19. Dezember 19584

Art. 3 Abs. 4, erster Satz

...

Art. 8 Abs. 2, zweiter Satz

...

5. Fernmeldegesetz vom 30. April 19975

Art. 16 Abs. 1 Bst. e und Abs. 1bis

e.
Aufgehoben

...


1 SR 431.01. Die hiernach aufgeführte Änd. ist eingefügt im genannten Erlass.
2 SR 642.11. Die hiernach aufgeführte Änd. ist eingefügt im genannten Erlass.
3 SR 642.14. Die hiernach aufgeführte Änd. ist eingefügt im genannten Erlass.
4 SR 741.01. Die hiernach aufgeführten Änd. sind eingefügt im genannten Erlass.
5 SR 784.10. Die hiernach aufgeführte Änd. ist eingefügt im genannten Erlass.


Stand am 13. Juni 2006
Für Anregungen und Mitteilungen: Kompetenzzentrum Amtliche Veröffentlichungen