3. Abschnitt: Besondere Bestimmungen für Arbeitsverhältnisse nach Obligationenrecht
< Art. 8 Verfahren bei diskriminierender Ablehnung der Anstellung
> Art. 10 Kündigungsschutz
Art. 9 Verfahren bei diskriminierender Kündigung
Wird eine Arbeitnehmerin oder ein Arbeitnehmer durch die Kündigung diskriminiert, ist Artikel 336b des Obligationenrechts1 anwendbar.
Stand am 1. Januar 2011
Für Anregungen und Mitteilungen: Kompetenzzentrum Amtliche Veröffentlichungen