Die Bundesbehörden
der Schweizerischen Eidgenossenschaft

3. Abschnitt: Besondere Bestimmungen für Arbeitsverhältnisse nach Obligationenrecht
< Art. 8 Verfahren bei diskriminierender Ablehnung der Anstellung
> Art. 10 Kündigungsschutz

Art. 9 Verfahren bei diskriminierender Kündigung

Wird eine Arbeitnehmerin oder ein Arbeitnehmer durch die Kündigung diskriminiert, ist Artikel 336b des Obligationenrechts1 anwendbar.


1 SR 220


Stand am 1. Januar 2011
Für Anregungen und Mitteilungen: Kompetenzzentrum Amtliche Veröffentlichungen